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„Welches Recht gilt im Erbfall? Die EU-Erbrechtsverordnung“ #lawfacts

Die EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012) regelt, welches nationale Erbrecht bei grenzüberschreitenden Erbfällen innerhalb der EU anzuwenden ist. Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen und widersprüchliche Entscheidungen verschiedener Staaten zu vermeiden.

Grundsätzlich gilt: Maßgeblich ist das Recht des Staates, in dem die verstorbene Person zum Zeitpunkt ihres Todes ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Dieses Recht bestimmt das gesamte Erbe – also sowohl bewegliches als auch unbewegliches Vermögen, auch wenn sich Vermögenswerte im Ausland befinden.

Allerdings kann eine Person zu Lebzeiten durch eine Rechtswahl bestimmen, dass das Recht eines Staates gilt, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt (zum Zeitpunkt der Rechtswahl oder zum Zeitpunkt des Todes), auf ihren Nachlass angewendet werden soll. Die Rechtswahl muss in einer Verfügung von Todes wegen – Testament oder Erbvertrag – ausdrücklich erklärt werden oder sich eindeutig aus deren Bestimmungen ergeben.

Nach italienischem Recht sind Erbverträge (patti successori) nichtig; die Rechtswahl erfolgt daher regelmäßig in einer Verfügung von Todes wegen (Testament). Zulässig ist lediglich die Sonderfigur der „patti di famiglia“ zur vorweggenommenen Übertragung von Unternehmen/Unternehmensanteilen, die kein Erbvertrag im deutschsprachigen Sinne ist. In grenzüberschreitenden Konstellationen bleibt ein nach dem anwendbaren ausländischen Recht zulässiger Erbvertrag im Rahmen der EU ErbVO zu berücksichtigen.

Steuerrechtliche Fragen sind nicht erfasst. Erbschaftssteuern richten sich weiterhin nach nationalem Recht.

Ein zentrales Instrument der Verordnung ist das Europäische Nachlasszeugnis. Dieses erleichtert Erben, Vermächtnisnehmern oder Testamentsvollstreckern den Nachweis ihrer Rechtsstellung in anderen EU-Mitgliedstaaten. Es vermeidet zusätzliche nationale Verfahren, ersetzt aber nicht die nach nationalem Recht erforderlichen Eintragungsanforderungen (z. B. Grundbuch).

 

Für eine umfassende Beratung stehen unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Bozen, Meran und Brixen gerne zur Verfügung.

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