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„Schadenersatz für entgangene Mieteinnahmen“ #lawfacts

Wer einem Mieter kündigt, weil dieser nicht zahlt, hat oft doppelt Ärger: Zuerst droht möglicherweise eine aufwändige gerichtliche Räumung der Wohnung. Anschließend steht die Immobilie dann häufig längere Zeit leer, weil sich nicht sofort ein neuer Mieter finden lässt.

Doch darf der Eigentümer in einem solchen Fall Schadenersatz vom Mieter fordern, der seine vertraglichen Pflichten verletzt und die Wohnung vorzeitig verlassen hat (oder verlassen musste)?

Ja, das ist grundsätzlich möglich – allerdings nur für die Zeit, in der die Wohnung tatsächlich leer stand. Und selbst dann nur unter der Voraussetzung, dass sich der Eigentümer aktiv und ernsthaft um einen neuen Mieter bemüht hat. So hat es jedenfalls der Kassationsgerichtshof in einer Entscheidung des Vereinigten Senats Nr. 4892 vom 25.02.2025 klargestellt.

Ob der frühere Mieter finanziell aber überhaupt in der Lage ist, den entstandenen Schadenersatz letztlich zu zahlen, steht auf einem ganz anderen Blatt, ganz nach dem Sprichwort: „Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren.“

Für eine umfassende Beratung stehen unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Bozen, Meran und Brixen gerne zur Verfügung.

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