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„Oft lassen sich Schadensersatzforderungen auch ohne Gericht lösen“ #Lawfirmlife

Sei es bei einem Verkehrsunfall, einem Freizeitunfall, einem Arbeitsunfall oder in anderen Fällen: Wer durch das Verschulden eines anderen einen Schaden oder eine Verletzung erleidet, hat das Recht, eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
Zwischen diesem Grundsatz und der konkreten Umsetzung von Schadensersatzforderungen kann jedoch ein langwieriger Weg liegen, der viele Fragen aufwirft, wie etwa…
…ist mein Anspruch begründet oder gibt es Gründe, die dagegen sprechen?
…wie kann ich beweisen, dass der andere für den Schaden verantwortlich ist?
…wer ist der richtige Ansprechpartner für meine Forderungen?
…wie wird die Höhe des Schadenersatzes und des Schmerzensgeldes berechnet?

Als erfahrene Anwaltskanzlei stehen wir unseren Kunden bei allen diesen Fragen zur Seite. Wir beginnen mit einer objektiven Bewertung des Falles, beraten über die beste Vorgehensweise und unterstützen bei Verhandlungen mit den Verantwortlichen und deren Versicherungen. Anders als vielfach angenommen, stellt der Gerichtsweg dabei oft weder die übliche noch die beste Option dar, um einen Schadensersatz zu erlangen. Häufig gelingt es, mit etwas Verhandlungsgeschick, eine gemeinsame Einigung zu finden, die für alle Seiten zufriedenstellend ist und eine schnelle und unkomplizierte Lösung ermöglicht, ohne dass ein aufwändiges Gerichtsverfahren geführt werden muss.
Wenn ein Gerichtsverfahren trotzdem nicht vermieden werden kann, vertreten wir unsere Kunden natürlich auch vor Gericht.

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