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„Wie lange ist der Kindesunterhalt geschuldet?“ #lawfacts

Grundsätzlich gilt, dass Eltern zum Unterhalt ihrer Kinder nicht bis zu deren Volljährigkeit, sondern bis zu deren wirtschaftlichen Selbstständigkeit beitragen müssen. Die Feststellung, ob das Kind wirtschaftlich selbstständig ist – und in der Folge kein Unterhalt mehr geschuldet ist -, obliegt in der Regel dem Gericht. Dabei werden auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie berücksichtigt.

Umgekehrt sind die Kinder verpflichtet, ihre Ausbildung mit Sorgfalt und Fleiß fortzuführen und sich auch um einen Arbeitsplatz bemühen. Sollte dem nicht so sein, kann das Gericht feststellen, dass die Kinder zwar die Möglichkeit hätten, wirtschaftlich selbstständig zu sein, dies aber aus eigenem Verschulden oder aus eigener Entscheidung nicht sind, und in der Folge die Unterhaltsverpflichtung der Eltern z.B. reduzieren, zeitlich eingrenzen oder sogar aufheben.

Beginnt das Kind eine Lehre, so erlischt im Normalfall die Unterhaltsverpflichtung noch nicht, es kann jedoch eine Reduzierung beantragt werden.

Sollte das Kind hingegen das Studium unterbrechen, um z.B. ein Jahr Arbeitserfahrungen zu sammeln oder eine Reise zu unternehmen, kann dies dazu führen, dass die Unterhaltsverpflichtung erlischt, wenn dies nicht vorab mit den Eltern abgesprochen war.

Saisonarbeiten, Sommerjobs hingegen berechtigen keine Reduzierung oder Aussetzung des Unterhaltsbeitrages.

Leben wirtschaftlich bereits selbstständige Kinder im Haus der Eltern oder eines Elternteils, so haben sie die Pflicht, zu den Haushaltskosten beizutragen.

Unabhängig von der Unterhaltsverpflichtung besteht für die Kinder, und umgekehrt aber auch für die Eltern, rein aufgrund des verwandtschaftlichen Verhältnisses, die gegenseitige Verpflichtung sich in finanziellen Notsituationen zu helfen und somit das Recht, den sog. eingeschränkten Unterhalt nach Art. 433 ff. ZGB geltend zu machen.

Für eine umfassende Beratung stehen unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Bozen, Meran und Brixen gerne zur Verfügung.

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