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„Punkteführerschein auf Baustellen“ #lawfacts

Wer als Unternehmer oder Freiberufler ab dem 01.10.2024 auf Baustellen tätig ist, benötigt einen sogenannten Punkteführerschein. Dieser Punkteführerschein soll dazu dienen, für das Thema der Arbeitssicherheit verstärkt zu sensibilisieren und diese insgesamt zu stärken.

Während einer Übergangsfrist bis zum 31.10.2024 kann eine Eigenerklärung an die zuständigen Stellen versandt werden; ab 01.11.2024 muss zwingend um Ausstellung des Punkteführerscheins auf dem Portal des Nationalen Instituts für Arbeitssicherheit angesucht werden.

Bei Arbeiten auf der Baustelle ohne Punkteführerschein drohen empfindliche Verwaltungsstrafen und ein zeitweiliger Ausschluss von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen. Bei seiner Ausstellung umfasst der Führerschein 30 Punkte, die bis auf 100 Punkten erhöht, bei Verstößen gegen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit hingegen reduziert werden können. Bei Falscherklärungen im Zuge des Antragssuchens wird der erteilte Punkteführerschein entzogen; bei schwerwiegenden Arbeitsunfällen, die zum Tod oder einer bleibenden Invalidität erheblichen Ausmaßes von Bauarbeitern führen, kann der Punkteführerschein bis zu 12 Monaten ausgesetzt werden.

Es ist also Eile für alle jene geboten, die noch keinen Antrag für die Erteilung des Punkteführerscheins gestellt haben, aber im Besitz eines solchen sein müssen, um auf Baustellen tätig zu sein. Für eine umfassende Beratung stehen unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Bozen, Meran und Brixen gerne zur Verfügung.

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