Gesellschafternebenabreden sind Verträge, die Teilhaber einer Gesellschaft abschließen, und die Bestimmungen enthalten, welche zusätzlich zur Satzung der Gesellschaft gelten.
Mit Gesellschafternebenabreden werden die Ziele verfolgt, die Eigentümerrechte oder die Führung der Gesellschaft abzusichern, indem die Gesellschafter sich dazu verpflichten, in gewissen Bereichen koordiniert zu handeln oder zu stimmen.
Diese Nebenabreden binden nur jene Gesellschafter, die den entsprechenden Vertrag unterzeichnen. Bei einer Verletzung von Bestimmungen der Gesellschafternebenabrede sind die vertragswidrigen Handlungen grundsätzlich rechtsgültig, ziehen aber Schadenersatzforderungen nach sich.
Was kann in Gesellschafternebenabreden geregelt werden? Die Regelungsbereiche sind vielfältig, etwa das Stimmverhalten zu gewissen Tagesordnungspunkten in der Gesellschafterversammlung, das Vorgehen bei der Übertragung von Beteiligungen, die Verpflichtung, die derzeitige Eigentümerstruktur beizubehalten u.ä.m.
Das Verfassen einer Gesellschafternebenabrede will gut geplant sein: Sie darf nicht im Widerspruch zur Satzung stehen und muss hingehend genau ausformuliert sein, um das koordinierte Vorgehen zu ermöglichen und dadurch verbindlichen Charakter zu haben.
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