Kinder unter 14 Jahren dürfen laut Gesetz nicht einfach unbeaufsichtigt gelassen werden. Wer seine Aufsichtspflicht verletzt, macht sich unter Umständen strafbar. Die Strafen können von 6 Monaten bis zu 5 Jahren Haft reichen – und sogar höher ausfallen, wenn das unbeaufsichtigte Kind verletzt wird oder durch die Unterlassung der Aufsichtspflicht andere schwere Folgen eintreten.
Nicht nur die Eltern sind zur Aufsicht verpflichtet, sondern beispielsweise auch Lehrkräfte, Babysitter, Fahrer von Schulbussen oder Krankenhauspersonal, wenn das Kind dort betreut wird. Schon das Schaffen einer potenziellen Gefahr, etwa wenn ein Elternteil zu Hause einschläft, kann rechtliche Folgen für die Aufsichtsperson haben.
Besonders wichtig: Kinder unter 14 Jahren gelten per Gesetz als nicht fähig, sich selbst zu schützen. Eine sorgfältige Aufsicht ist deshalb unbedingt notwendig!