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„Unterirdisch bauen … Was ist zu beachten?“ #lawfacts

In Südtirol liegt nur etwa 15 % der Fläche unter 1000 Höhenmetern, während rund zwei Drittel über 1500 m hoch liegen. Das bedeutet: Viele Bauprojekte entstehen in Hanglagen – oft mit unterirdischen Elementen oder ganz unterirdisch. Aber auch auf flachem Gelände lohnt sich ein Blick in den Untergrund, um überirdische Kubatur zu sparen und das Grundstück optimal zu nutzen.

Wichtig ist rechtzeitig planen und prüfen! Schon in der Projektphase ist es entscheidend, alle relevanten Raumordnungsbestimmungen zu berücksichtigen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die geplanten Räume – ob als Wohnfläche, Lager oder Garage – auch tatsächlich für den vorgesehenen Zweck genutzt werden dürfen. Ein Beispiel: Bei Hangbauten können Wohnräume nur als solche genutzt werden, wenn mindestens zwei Drittel der Räumlichkeiten überirdisch liegen.

Wie viel unterirdischer Raum realisiert werden kann, hängt neben den allgemeinen Raumordnungsregeln auch von den örtlichen Planungsinstrumenten und den dort vorgesehenen Bauvorschriften für die betroffenen Zone ab. Daneben müssen oft auch Grenz- und Gebäudeabstände eingehalten werden. Hier können Vereinbarungen – beispielsweise über Erbbaurechte oder Dienstbarkeiten – für flexible Lösungen sorgen.

Eine frühzeitige technische und rechtliche Beratung zahlt sich also aus, um das eigene Bauvorhaben genau so, wie gewünscht umzusetzen, und um böse Überraschungen zu vermeiden.

Für eine umfassende Beratung stehen unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Bozen, Meran und Brixen gerne zur Verfügung.

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